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Ort
Lienen
Datum
03.12.2024 bis 03.12.2024
Zeit
20:00 bis 21:30 Uhr
Kategorie
Kurs/Seminar/Hobby , Sonstiges
Ort | Lienen |
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Datum | 03.12.2024 bis 03.12.2024 |
Zeit | 20:00 bis 21:30 Uhr |
Kategorie | Kurs/Seminar/Hobby , Sonstiges |
Für die meisten Menschen dürfte es eine grauenvolle Vorstellung sein, nur noch von Maschinen am Leben gehalten zu werden. Doch wer hat über medizinische Maßnahmen eigentlich zu entscheiden, wenn Patient*innen dazu selbst nicht mehr in der Lage ist? Weder Ehegatt*in, Eltern oder Kinder der Betroffenen haben automatisch dieses Recht. Erst wer vom Vormundschaftsgericht als gesetzlich Betreuende (früher: Vormund) eingesetzt wird, hat auch Entscheidungsbefugnisse. Seit der in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechtes gibt es Alternativen: Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wurden vom Gesetzgebenden weitreichende Verfügungsmöglichkeiten geschaffen, mit der Sie umfangreiche Dispositionen für den Fall einer möglicherweise eintretenden Entscheidungsunfähigkeit treffen können. Wie Sie frühzeitig festlegen, wer in Ihrem Namen und in Ihrem Sinne entscheiden soll, erfahren Sie in dieser Veranstaltung.
Die gesetzlichen Neuregelungen für die Patientenverfügung finden Berücksichtigung.